Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft
Ạmts|vor|mund|schaft 〈f. 20Vormundschaft unter staatl. Regelung, bes. des Jugendamtes (bei unehelichen Kindern)

* * *

Amtsvormundschaft,
 
eine Vormundschaft, deren Träger eine Behörde, das Jugendamt, ist. Die Amtsvormundschaft ist in Deutschland v. a. im BGB und im Sozialgesetzbuch VIII (§§ 55, 56) geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlicher und bestellter Amtsvormundschaft. Gesetzliche Amtsvormundschaft (§ 1791 c BGB) tritt mit der Geburt eines nichtehelichen Kindes nur noch ausnahmsweise ein, wenn das Kind eines Vormundes bedarf (z. B. weil die Mutter noch minderjährig ist) und nicht bereits das Vormundschaftsgericht einen Einzelvormund (Privatperson) bestellt hat. Das Jugendamt kann auch durch schriftliche Verfügung des Vormundschaftsgerichts als Vormund für einen Minderjährigen eingesetzt werden, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist (bestellte Amtsvormundschaft, § 1791 b BGB). Es überträgt die Ausübung der Amtsvormundschaft einzelnen seiner Beamten oder Angestellten; da ohne Gegenvormund geführt, ist sie befreite Vormundschaft. Die Regelungen über die Amtsvormundschaft gelten auch in den neuen Bundesländern (Art. 230 Absatz 2 Einführungsgesetz zum BGB); führte das Jugendamt oder das Staatliche Notariat selbst eine Vormundschaft, so wird diese als bestellte Amtsvormundschaft fortgeführt (Art. 234 § 14 Absatz 3 Einführungsgesetz zum BGB). - In Österreich wurde die gesetzliche Amtsvormundschaft für nichtehelichen Kinder 1989 abgeschafft. Gesetzliche Amtsvormundschaft tritt nur noch ein für Kinder unbekannter Herkunft oder für Kinder, die ohne Vertretung durch Eltern sind (§ 211 ABGB; Jugendwohlfahrtsgesetz 1989). Bestehende gesetzliche Amtsvormundschaften wurden zu Sachwalterschaften nach § 212 Absatz 2 ABGB. Die bestellten Amtsvormundschaften (Amtssachwalterschaften) gelten als Vormundschaften (Sachwalterschaften) nach § 213 ABGB. - In der Schweiz ist die Amtsvormundschaft eine kantonale öffentlich-rechtliche Einrichtung, wobei Amtsvormund nicht eine Behörde, sondern ein dem Privatvormund in Rechten und Pflichten gleichgestellter Beamter ist.

* * *

Ạmts|vor|mund|schaft, die: Vormundschaft des Jugendamtes über ein nicht eheliches Kind (wenn die Mutter noch minderjährig ist od. die elterliche Gewalt verwirkt hat).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Amtsvormundschaft. — Amtsvormundschaft.   Ist bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes die Mutter minderjährig, wird ein Amtsvormund durch das Jugendamt eingesetzt. Dieser hat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs der Mutter das Sorgerecht inne.   Siehe auch:… …   Universal-Lexikon

  • Amtsvormundschaft — Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, anstelle nicht bestehender elterlicher Sorge durch das jeweils zuständige Jugendamt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsvormund — Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, durch das jeweils zuständige Jugendamt. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche und bestellte… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerhab — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormund — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel, veraltet auch Vogtkind), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Kuratel; unter Aufsicht; Pflegschaft * * * Vor|mund|schaft 〈f. 20〉 gesetzl. Vertretung von Minderjährigen, entmündigten Erwachsenen usw. ● die Vormundschaft für, über jmdn. übernehmen; jmdm. die Vormundschaft für, über jmdn. übertragen; unter… …   Universal-Lexikon

  • KJHG — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • SGB VIII — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”